Sachverständigenbüro
für Trinkwasserhygiene
Jonas Ganzenmüller
VDI/DVQST – zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
Anerkannter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im DVQST e.V.
Über uns
Mit über 25 Jahren Berufserfahrung in der SHK-Branche und als VDI/DVQST – zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene, biete ich Ihnen ein umfassendes fundiertes und tiefes technisches Verständnis. Dabei agieren wir stets praxisnah, flexibel und lösungsorientiert.
Wir wissen, worauf es ankommt. Es entstehen keine unnötigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen, die am Ende nicht den gewünschten Erfolg bringen. Dabei berücksichtigen wir stets den aktuellen Zustand der Trinkwasserinstallation in Ihrem Objekt. Wir unterstützen den Betreiber dabei, effiziente und effektive Maßnahmen zu entwickeln, die eine nachhaltige Verbesserung der Trinkwasserqualität bewirken.
Haben Sie einen oder mehrere positive Legionellenbefunde aus einer Trinkwasseruntersuchung erhalten?
Wurden Sie vom Gesundheitsamt aufgefordert, eine Risikoabschätzung sowie eine weitergehende Untersuchung auf den Parameter Legionellen durchführen zu lassen?
In diesem heiklen Stadium haben Sie die Chance, Fehler zu vermeiden, die unnötige Kosten verursachen könnten.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der weiteren Vorgehensweise.
Telefon: + 49 (0) 175 5273258
E-Mail: [email protected]
Unsere Leistungen
Erstellung einer Risikoabschätzung gemäß § 51 TrinkwV mit Maßnahmenplan und Handlungsempfehlungen
Wenn nach Trinkwasserverordnung der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert für Legionellen in einer Trinkwasserinstallation erreicht wird, erstellen wir für Ihr Objekt eine ereignisorientiert Risikoabschätzung.
Wenn es zu einem Immobilienübergang, einer Immobilienbewertung, Änderungen im Nutzungsrecht von Eigentum oder zur Erstellung der Bestandsunterlagen im Raumbuch kommt, erstellen wir eine systemorientierte Risikoabschätzung.
Als Grundlage für die Beurteilung der Trinkwasserinstallation im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV erstellen wir für Ihre Arbeitsstätte eine systemorientierte Risikoabschätzung.
Festlegung von Probenahmestellen für mikrobiologische und chemische Parameter
Bei einem Ortstermin sichten wir die Probenahmestellen in Ihrem Objekt als Grundlage für die Probenahmeplanung.
Darauf basierend erstellen wir die Planung für die systemische (orientierende) oder bei Bedarf für die weitergehende Untersuchung gemäß den Anforderungen aus dem DVGW-Arbeitsblatt W551 in Verbindung mit der DVGW Information Wasser Nr. 90 auf den Parameter Legionella spec. gemäß § 31 Trinkwasserverordnung.
Tabelle 1 der VDI-Richtlinie 3810 Blatt 2 listet mögliche Parameter auf, die im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV untersucht werden können. Wird dem Betreiber bekannt, dass das Trinkwasser verändert ist (Geruch, Geschmack, Farbe, Trübung) sind ergänzende mikrobiologische oder chemische Untersuchungen durchzuführen.
Sachverständigenleistungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene
Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Fragen zur Trinkwasserhygiene - sowohl vorbeugend als auch bei akuten Schwierigkeiten.
Vorbeugend (Prävention): Was können Sie unternehmen, um mikrobielle Kontaminationen (z. B. durch Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und andere wasserassoziierte Mikroorganismen) zu vermeiden?
Idealerweise sorgt der Betreiber einer Trinkwasserinstallation dafür, Bedingungen zu schaffen, die eine Kontamination durch Legionellen oder andere Mikroorganismen verhindern. Durch eine Ortsbesichtigung erstellen wir einen Maßnahmenplan, in dem wir Abweichungen vom IST-Zustand und den gewünschten SOLL-Zustand nach den a.a.R.d.T anhand von Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Wir identifizieren Schwachstellen in Ihrer Trinkwasserinstallation und bieten Ihnen klare Handlungsempfehlungen. So können Sie Ihre Anlage gezielt optimieren, Kosten sparen und die Trinkwasserqualität gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik dauerhaft sicherstellen.
- Reduktion der Sanierungskosten durch Fokussierung auf das Wesentliche gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) nachdem die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.
- Wir wissen worauf es ankommt, es entstehen keine unnötigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen die am Ende nicht den Erfolgt bieten den sie sollen, dabei berücksichtigen wir immer den Zustand des Objekts.
- Wir helfen dem Betreiber effiziente und effektive Maßnahmen zu entwickeln die eine nachhaltige Verbesserung der Trinkwasserqualität herbeiführen.
Berufserfahrung
Fortlaufende Qualifikationen
Mitgliedschaften
Sachverständigenleistungen
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Kontakt
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Adresse
Ganzenmüller Jonas
Am Blütenanger 34
85250 Altomünster