Probenahmeplanung
Festlegung von Probenahmestellen für die Qualitätsüberwachung des Trinkwassers auf mikrobiologische und chemische Parameter
Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente einer Probenahmeplanung in der Trinkwasserinstallation dargestellt. Voraussetzung für die Probenahmeplanung in der Trinkwasserinstallation ist eine umfassend dokumentierte Ortsbegehung mit Besichtigung der Trinkwasserinstallation und den endständigen Entnahmestellen in den jeweils obersten Wohneinheiten.
Hierzu gehört die Festlegung der Probenahmestellen zur orientierenden oder weitergehenden Untersuchung sowie die Überprüfung der aktuellen Positionierung gemäß den aktuellen UBA-Empfehlungen und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Umfang einer Probenahmeplanung der Trinkwasserinstallation:
- Bei einem Ortstermin sichten wir die Probenahmestellen in Ihrem Objekt als Grundlage für die Probenahmeplanung.
- Darauf basierend erstellen wir die Planung für die systemische (orientierende) oder bei Bedarf für die weitergehende Untersuchung auf den Parameter Legionella spec. gemäß § 31 Trinkwasserverordnung.
Eine Strangschemaskizze mit Festlegung der Probenahmestellen kann im Zuge der Ortsbegehung erstellt werden. Die Strangschemaskizze einer Trinkwasserinstallation bietet eine detailreiche Übersicht der Probenahmestellen im Objekt. Berechnungsgrundlagen und Angaben zur Rohrleitungsdimensionierung sind nicht Teil der schematischen Strangschemaskizze.
Pflichten für Arbeitgeber ergeben sich aus der VDI-Richtline 3810 Blatt 2/ VDI 6023 Blatt 3. Trinkwasserinstallationen können einerseits als Arbeitsmittel (BetrSichV) oder als Teil der Arbeitsstätte (ArbStättV) betrachtet werden. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz gemäß dem Stand der Technik.
Hiermit verbunden ist die Rechtspflicht, dass durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für seine Arbeitnehmer nach dem DGUV-Regelwerk erstellt wird.
Die Gefährdungsbeurteilung basiert für Trinkwasserinstallationen auf einer systemorientierten Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2.
Sie muss alle von der Anlage ausgehenden Gefährdungen für die Beschäftigten erfassen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen und für einen gefahrlosen Betrieb und Instandhaltung beinhalten. Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich insbesondere Fristen und Umfang für regelmäßige Trinkwasser Analysen ab.
Tabelle 1 nach VDI 3810 Blatt 2/ VDI 6023 Blatt 3 listet mögliche Parameter auf, die zu untersuchen sind. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung können auch chemische Parameter untersucht werden. Wird dem Betreiber bekannt, dass das Trinkwasser verändert ist (Geruch, Geschmack, Farbe, Trübung) sind ergänzende mikrobiologische oder chemische Untersuchungen durchzuführen.
Probenahmeplanung
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Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene
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