Sachverständigenleistungen zum Erhalt der Trinkwasserhygiene 

Bauträger und Projektentwickler, die eine Trinkwasserinstallation errichten lassen, müssen sich auf das TGA-Planungsbüro und die anschließenden Ausführungsarbeiten des Errichters (Installateur) verlassen. Bereits in diesem frühen Stadium können jedoch gravierende Fehler mit potenziellen Spätfolgen verursacht werden. 


Ein Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik und Heizungsbau beschäftigt sich bekanntermaßen mit Abwasser, Erdgas, Wärmepumpen, Regen- und Grauwassernutzung, Warmwasserbereitung, Lüftungs- und Klimatechnik, Heizungstechnik und vielem mehr. Um jedoch technische Abweichungen im Trinkwasser und deren Wechselwirkungen zu erkennen, zu bewerten und daraus ein mikrobiologisches Risiko ableiten zu können, bedarf es eines sehr spezialisierten Fachwissens. 


Da sich in den letzten Jahren die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene, basierend auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik, stark gewandelt und erweitert haben, ist es für Betreiber und Auftraggeber oft schwierig geworden, den Überblick zu behalten. Die Trinkwasserverordnung wurde bereits mehrfach überarbeitet, zuletzt mit der aktuell geltenden Fassung vom 20. Juni 2023 (Ausgegeben am 23. Juni 2024, in Kraft getreten am 24. Juni 2023). Zudem wurden viele neue DIN- und DIN EN-Normen sowie VDI-Richtlinien veröffentlicht, vereinheitlicht oder ergänzt, wie beispielsweise die DVGW-Information Wasser Nr. 90 als Ergänzung zum DVGW-Arbeitsblatt W 551 oder die aktuellsten Veröffentlichungen und Aktualisierungen des Umweltbundesamtes. 

Durch meine Tätigkeit als Mitglied im VDI-Richtlinienausschuss zur VDI-Richtlinie 6023 Blatt 2 „Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasserinstallationen“ befinde ich mich kontinuierlich auf dem neuesten Stand der relevanten Regelwerke und Richtlinien. 


Mein Fachgebiet umfasst Expertenwissen, das auf jahrelanger Erfahrung und umfassender Fachkompetenz im Bereich der Trinkwasserhygiene basiert. Dabei agiere ich stets praxisnah, flexibel und lösungsorientiert. 


Wir bieten unseren Kunden eine umfassende Beratung zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Betreiberpflichten. 

Sachverständigenleistungen für Trinkwasserhygiene

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Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene 

Telefon: +49 (0) 175 5273258
E-Mail: [email protected]