Risikoabschätzung ehem. Gefährdungsanalyse
und Sachverständigenleistungen

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Erstellung einer Risikoabschätzung gemäß § 51 TrinkwV mit Maßnahmenplan und Handlungsempfehlungen 

Wenn nach Trinkwasserverordnung der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert für Legionellen in einer Trinkwasserinstallation erreicht wird, erstellen wir für Ihr Objekt eine ereignisorientiert Risikoabschätzung. 


Wenn es zu einem Immobilienübergang, einer Immobilienbewertung, Änderungen im Nutzungsrecht von Eigentum oder zur Erstellung der Bestandsunterlagen im Raumbuch kommt, erstellen wir eine systemorientierte Risikoabschätzung.

Als Grundlage für die Beurteilung der Trinkwasserinstallation im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV erstellen wir für Ihre Arbeitsstätte eine systemorientierte Risikoabschätzung.

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Festlegung von Probenahmestellen für mikrobiologische und chemische Parameter

Bei einem Ortstermin sichten wir die Probenahmestellen in Ihrem Objekt als Grundlage für die Probenahmeplanung.

Darauf basierend erstellen wir die Planung für die systemische (orientierende) oder bei Bedarf für die weitergehende Untersuchung gemäß den Anforderungen aus dem DVGW-Arbeitsblatt W551 in Verbindung mit der DVGW Information Wasser Nr. 90 auf den Parameter Legionella spec. gemäß § 31 Trinkwasserverordnung.


Tabelle 1 der VDI-Richtlinie 3810 Blatt 2 listet mögliche Parameter auf, die im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV untersucht werden können. Wird dem Betreiber bekannt, dass das Trinkwasser verändert ist (Geruch, Geschmack, Farbe, Trübung) sind ergänzende mikrobiologische oder chemische Untersuchungen durchzuführen.

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Sachverständigenleistungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene

Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Fragen zur Trinkwasserhygiene - sowohl vorbeugend als auch bei akuten Schwierigkeiten.

Vorbeugend (Prävention)
: Was können Sie unternehmen, um mikrobielle Kontaminationen (z. B. durch Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und andere wasserassoziierte Mikroorganismen) zu vermeiden?

Idealerweise sorgt der Betreiber einer Trinkwasserinstallation dafür, Bedingungen zu schaffen, die eine Kontamination durch Legionellen oder andere Mikroorganismen verhindern. Durch eine Ortsbesichtigung erstellen wir einen Maßnahmenplan, in dem wir Abweichungen vom IST-Zustand und den gewünschten SOLL-Zustand nach den a.a.R.d.T anhand von Handlungsempfehlungen aufzeigen.

Für einen sicheren Betrieb Ihrer Trinkwasserinstallationen erstellen wir Ihnen eine umfassende Risikoabschätzung, die durch höchste Unabhängigkeit und Unparteilichkeit garantiert ist. Dies gilt insbesondere bei Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen 
(100 KBE/100 ml) in Trinkwasserinstallationen, gemäß den Anforderungen des § 51 Abs. 1 Nr. 3 der Trinkwasserverordnung.


Nutzen Sie die geringen Anfahrtskosten für die Ortsbegehung im Rahmen einer Risikoabschätzung Ihrer Trinkwasserinstallation in München, Fürstenfeldbruck, Freising, Erding, Ebersberg und der Region Oberbayern.

Risikoabschätzung ehem. Gefährdungsanalyse 
bei Legionellen

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Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene 

Kontakt

Telefon: +49 (0) 175 5273258
E-Mail: [email protected]