Risikoabschätzung in der Trinkwasserinstallation

(ehemals Gefährdungsanalyse) 

Wir führen im Auftrag unserer Kunden Prüfungen und Bewertungen einer Trinkwasserinstallation im Rahmen der Risikoabschätzung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 und auf Anordnung des Gesundheitsamts gemäß § 64 Abs. 4 Trinkwasserverordnung durch.

Bei einer nachteiligen Veränderung der Trinkwasserqualität, z. B. bei erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen oder bei Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der in §§ 5 bis 9 festgelegenen Anforderungen aus Abschnitt 2 der Trinkwasserverordnung, hat der Betreiber einer Trinkwasserinstallation gemäß § 48 Abs. 2  TrinkwV unverzüglich:

 

  • Untersuchungen zur Klärung der Ursache der Veränderung durchzuführen


  • Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen 


  • das Gesundheitsamt über das Ergebnis der Untersuchungen und getroffenen Maßnahmen zu unterrichten


Der technische Maßnahmenwert als spezieller Indikator für Anlagen der Trinkwasserinstallation ist gemäß Anlage 3 Teil ll Trinkwasserverordnung auf 100 KBE/100 ml (Legionellen in koloniebildenden Einheiten/ je 100 ml Trinkwasser) festgelegt. Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts muss eine hygienisch-technische Überprüfung der Gebäudewasserversorgungsanlage durchgeführt werden, die sogenannte Risikoabschätzung.
 

< 100 KBE/100 ml: Technischer Maßnahmenwert nicht erreicht.

≥ 100 KBE/100 ml: Technischen Maßnahmenwert ist erreicht bzw. überschritten. Es müssen Untersuchungen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden, einschließlich der Erstellung einer Risikoabschätzung.


  • Zu meinen Leistungen gehört die Erstellung einer anlassbezogenen Risikoabschätzung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 Trinkwasserverordnung zur Untersuchung und Klärung der Ursache für das Erreichen nach Anlage 3 Teil II Trinkwasserverordnung festgelegten technischen Maßnahmenwert für den Parameter Legionellen (Legionella spec.). 

 

  • Wenn es zu einem Immobilienübergang, einer Immobilienbewertung, Änderungen im Nutzungsrecht von Eigentum oder zur Erstellung der Bestandsunterlagen im Raumbuch kommt, erstelle ich für Ihr Objekt eine systemorientierte Risikoabschätzung.


  • Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV ist die Ermittlung von Gefährdungen gemäß ASR V3 zur Beurteilung von Arbeitsstätten nach ArbSchG auf Grundlage der VDI 3810 B.2/ VDI 6023 B.3 für Trinkwasserinstallationen ebenfalls unter Berücksichtigung einer systemorientierten Risikoabschätzung möglich. 


In der Risikoabschätzung werden Gefährdungen der menschlichen Gesundheit sowie Ereignisse oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die betroffene Trinkwasserinstallation führen können, systematisch ermittelt und bewertet. Dies erfolgt durch Ortsbesichtigungen sowie durch Prüfungen der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) gemäß Trinkwasserverordnung. 


Die technische Dokumentation der Trinkwasserinstallation wird auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft. Technische sowie betriebsbedingte Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb, die zur Kontamination der Trinkwasserinstallation mit Legionellen innerhalb des Objekts geführt haben, werden im Gutachten zur Risikoabschätzung beschrieben. In der Risikoabschätzung werden zudem geeignete Handlungsempfehlungen zur Beseitigung einer Kontamination mit Legionellen aufgeführt.

Die Umsetzung erfolgt unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung" und der Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 in Form einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse (neue nach TrinkwV = Risikoabschätzung). 

Im Zuge meiner Mitgliedschaft im VDI-Regelwerksgremium mit ehrenamtlicher Bestellung zum VDI-Richtlinienausschussmitglied, befindet sich die VDI-Richtlinie 6023 Blatt 2 aktuell in Überarbeitung. 


Ablauf einer Risikoabschätzung 

Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente einer Risikoabschätzung dargestellt. Die Reihenfolge kann dabei im Einzelfall abweichen. Voraussetzung für die Risikoabschätzung ist in jedem Fall eine umfassend dokumentierte Ortsbegehung mit persönlicher Besichtigung der gesamten Trinkwasserinstallation unter technischen und hygienischen Aspekten.


Informationsermittlung mit Dokumentenprüfung: 


Hierzu benötigen wir unter anderem Angaben zur Planung und Ausführung der Trinkwasserinstallation u. a. Installationspläne, Unterlagen zur Instandhaltung, Aufzeichnungen über bereits vorliegenden Trinkwasseruntersuchungen mit Ergebnissen der Legionellen-Kontamination. 

Termin zur Ortsbegehung mit Prüfung auf Einhaltung der a.a.R.d.T. und des bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasserinstallation:


Im Zuge der Ortsbesichtigung wird der Aufbau und Betrieb der Trinkwasserinstallation aufgenommen und dokumentiert. Zur Ermittlung der Temperaturen am Trinkwassererwärmer und in der Peripherie werden Langzeit-Datenlogger installiert. Für die Erstellung einer Risikoabschätzung sind die notwendigen Informationen durch Befragungen und persönliche Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen zu erheben. Darauf folgt die Erstellung einer Risikoabschätzung mit Maßnahmenplan und die daraus resultierenden Ableitungen von Handlungsempfehlungen.


Eine Festlegung der Probenahmestellen für eine weitergehenden Probenahmeplanung kann bei gesonderter Beauftragung im Zuge der Risikoabschätzung erstellt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Umfang, die Art und die Positionen der ausgewählten Probenahmestellen einer fachgerechten Trinkwasseruntersuchung nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes entsprechen.  


Empfehlung zur Durchführung einer weitergehenden Untersuchung nach DVGW Arbeitsblatt W551 und der DVGW Information Wasser Nr. 90:

Zur weitergehenden Untersuchung auf den Parameter Legionella spec. aufgrund des Erreichens des technischen Maßnahmenwerts nach der orientierenden Untersuchungspflicht gemäß § 31 Abs. 1 TrinkwV, beauftragt der Betreiber ein akkreditiertes Labor. Als Grundlage hierfür, wird die Probenahmeplanung mit den zusätzlich festgelegten Probenahmestellen zur weitergehenden Untersuchung verwendet. Dies bietet dem Betreiber der Trinkwasserinstallation Sicherheit bei der Auswahl der Probenahmestellen. 


Handlungsempfehlungen unter den jeweiligen Kapiteln mit einer Gesamtbewertung als Zusammenfassung der Ergebnisse und Befunde aus der Risikoabschätzung:

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung und ggf. der weitergehenden Untersuchung lassen sich ursächliche Schwachstellen in der Trinkwasserinstallation ausfindig machen.

Risikoabschätzung bei Legionellen

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Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene 

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